Eine europäische Patentanmeldung gewährt in den benannten Vertragsstaaten den Schutz nach Artikel 64 ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Ein Vertragsstaat kann einen geringeren Schutz vorsehen. Allerdings darf dieser Schutz nicht geringer als bei einem ungeprüften nationalen Recht sein. Zumindest muss einem Inhaber einer europäischen Patentanmeldung einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung zugestanden werden, wenn in der gleichen Situation bei Vorhandensein eines Patents, von einer Patentverletzung auszugehen wäre. Jeder Vertragsstaat kann den Eintritt des Schutzes von dem Vorhandensein einer Übersetzung der europäischen Patentanmeldung abhängig machen.
Artikel 64, 68, 70, 93 und 153
Regel 68
Geändert durch die Akte zur Revision des Europäischen Patentübereinkommens vom 29.11.2000
Stellungnahme der Großen Beschwerdekammer G 4/98
Thomas Heinz Meitinger studied electrical engineering in Karlsruhe and initially worked as a development engineer in a medium-sized special mechanical engineering company. Next stations were managerial positions as production manager and finally technical manager of a chip card manufacturer. Mr. Meitinger is Dipl.-Ing. (Univ.) and Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH). He also holds the following master's degrees: LL.M., LL.M., MBA, MBA, M.A. and M.Sc. Mr. Meitinger is a German and European patent attorney and is managing director of the Munich patent law firm Bode Meitinger Patentanwalts GmbH, which he co-founded.
Dr. Meitinger is a patent and trademark attorney and has the following approvals:
German Patent Attorney
European Patent Attorney
European Trademark Attorney
European Design Attorney
Handy: 0160-90117262
E-mail: meitinger@googlemail.com
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